Erklärtes Ziel des Gymnasiums Lüneburger Heide ist es, allen Interessenten unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation den Zugang zur Schule zu ermöglichen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten fördert das GLH einzelne Schülerinnen und Schüler durch Stipendien.
Die Stipendien sind jedoch in der Regel auf maximal 50% des jeweils geltenden Schulgeldsatzes begrenzt.
Antragsfrist für Stipendien: Bei bestehenden Schulverträgen muss ein Antrag auf ein Stipendium bis zum 31.03. eines Jahres für das folgende Schuljahr gestellt werden. Bei Neuaufnahmen gelten abweichende Fristen gemäß individueller Vereinbarung.
Die Stipendienkommission tagt jeweils zu Beginn der Sommerferien, um über die eingegangenen Anträge für das folgende Schuljahr zu entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Stipendiums besteht nicht.
Der Antrag auf ein Stipendium muss von den Vertragspartnern schriftlich eingereicht werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Aktuelle Einkommensnachweise
- Letzter Lohnsteuer-/ Einkommensteuerbescheid
- Aufstellung über Vermögenswerte (z.B. Grundbesitz, Wertpapiere, Sparguthaben, PKW etc.)
- Monatliche / jährliche Aufstellung aller Zahlungseingänge (z.B. Gehalt, Unterhalt, Kindergeld, BaföG, Zinsen, Mieteinnahmen, etc.)
- Monatliche / jährliche Aufstellung über Zahlungsverpflichtungen (z.B. Hypotheken, Miete, Unterhaltszahlungen, Kindergartengebühren etc.)
- Schriftliche Erklärung, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Die Angaben und Nachweise sind für alle einem Haushalt angehörenden Personen zu erbringen. Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums. Zusätzlich kann die Stipendienkommission die Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einladen.
Stipendien werden jeweils befristet für höchstens ein Schuljahr vergeben und müssen bis zum 31. März für das nächste Schuljahr erneut beantragt werden. Veränderungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen während der Laufzeit des Stipendiums sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.
Vertragspartner, die unvollständige und/oder wahrheitswidrige Angaben in ihren Antragsunterlagen oder im persönlichen Gespräch gemacht haben, verlieren ihren Anspruch auf das erteilte Stipendium mit sofortiger Wirkung, ohne dass die Kündigungsfristen gemäß der Aufnahme- und Teilnahmebedingungen des Gymnasiums Lüneburger Heide berührt werden. Für bereits in Anspruch genommene Stipendien werden sie gesamtschuldnerisch schadensersatzpflichtig.